Unterstützen Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen.
Nicht-medikamentöse Interventionen bei rheumatoider Arthritis wie Heil- und Hilfsmittelversorgung sind sowohl im Rahmen der multidisziplinären Behandlung/Reha als auch unabhängig davon durchführbar.
Bewegungstherapien haben sich bei der Behandlung von RA-Erkrankten nachweislich bewährt. Speziell auf die Erkrankung zugeschnittene Kraft- und Ausdauertrainingsprogramme wirken positiv auf verschiedene Krankheitsparameter.
Physiotherapie, v. a. Krankengymnastik, führt zur:
Inhalte:
Trockenübungen und Übungen im warmen Bewegungsbad (Indifferenztemperatur möglichst 33–34°C) führen gleichermaßen zur Verbesserung verschiedener Zielgrößen (u. a. Schmerzen, körperliche Funktionen, Gehgeschwindigkeit, selbstberichtete gesundheitsbezogene Lebensqualität). Das Üben im warmen Bewegungsbad wird von Betroffenen subjektiv besser bewertet, was hinsichtlich der Adhärenz zu bedenken ist.
In der Sporttherapie durchgeführte regelmäßige Kraft- und Ausdauertrainingsprogramme bewirken:
Inhalte - unter Beachtung der individuellen Belastbarkeit:
! nicht im akuten Schub
Patientinnen und Patienten äußern häufig die Befürchtung, dass sich sportliche Betätigung ungünstig auf Krankheitsaktivität, strukturelle Gelenkveränderungen oder Schmerzen auswirken könnte. Dies kann nicht bestätigt werden!
Vielmehr konnte gezeigt werden, dass Schonung und Ruhe bei rheumatoider Arthritis negative Folgen auf den Krankheitsverlauf haben, da Inaktivität zu zunehmender Schwäche und funktioneller Beeinträchtigung führt.
Verordnen Sie Ihren Patientinnen und Patienten Reha-Sport und Funktionstraining – diese fallen nicht in das Heilmittelbudget! → www.rheuma-liga.de: „Verordnung von Funktionstraining“ - Informationen für Ärzte |
Thermotherapie
Ergotherapie
Bei der ergotherapeutischen Behandlung führen v. a. die Anleitung zum richtigen Verhalten bei Arthritis und die Einweisung in den Gebrauch von Alltags- und Arbeitshilfen zur Verbesserung des Funktionsstatus. [ Ergotherapie ]
Inhalte:
| Hinweis: Für Rheumatologinnen/Rheumatologen ist eine Überschreitung der Heilmittelrichtgrößen durch Praxisbesonderheiten begründbar. |
Weitere Informationen: