Unterstützen Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen.
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rehabilitationssport und Funktionstraining werden von den zuständigen Reha-Trägern ergänzend zu anderen Leistungen erbracht, um behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.
Voraussetzungen:
ärztliche Verordnung
regelmäßige Durchführung in (festen) Gruppen unter fachlicher, ggf. ärztlicher Betreuung
Die Verordnung soll enthalten:
Diagnose und ggf. Nebendiagnosen, soweit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
Gründe und Ziele, weshalb die Maßnahme erforderlich ist
Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart
Antrag und Informationen: beim zuständigen Reha-Träger erhältlich
Reha-Sport und Funktionstraining fallen nicht in das Heilmittelbudget.
Dauer der Leistungen in Abhängigkeit vom Reha-Träger:
Rehabilitationsträger
Dauer (in der Regel)
Gesetzliche Rentenversicherung
6 Monate bis längstens 12 Monate nur nach ganztags ambulanten oder stationären Leistungen zur Rehabilitation der GRV
Gesetzliche Krankenversicherung
in Abhängigkeit von der Erkrankung Funktionstraining: 12 Monate bis zu 24 Monate Reha-Sport: 18 Monate bis zu 36 Monate
Gesetzliche Unfallversicherung
nicht begrenzt
Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Voraussetzung: erneute Ausstellung einer ärztlichen Verordnung
Rehabilitationssport
Funktionstraining
Ziele, Zweck und Inhalt
Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung
Stärkung des Selbstbewusstseins und Hilfe zur Selbsthilfe
Förderung gruppendynamischer Effekte
Unterstützung des Erfahrungsaustausches zwischen Betroffenen
Einübung im Gebrauch technischer Hilfen (bei Bedarf)
Stärkung von Ausdauer und Kraft
Verbesserung von Koordination und Flexibilität
Erhalt und Verbesserung von Funktionen und Beweglichkeit
Hinauszögern von Funktionsverlusten
Schmerzlinderung
wirkt ganzheitlich mit Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteten Spielen
ggf. Maßnahmen, die einem krankheits-/behinderungsgerechten Verhalten und der Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen dienen (z. B. Entspannungsübungen)
wirkt gezielt auf spezielle körperliche Strukturen mit den Mitteln der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie
ggf. Gelenkschutzmaßnahmen und Einübung im Gebrauch von Gegenständen des täglichen Lebens
Sport- bzw. Trainingsarten
Gymnastik
Leichtathletik
Schwimmen
Bewegungsspiele in Gruppen
Trockengymnastik
Wassergymnastik
Durchführung
Sportverbände, die den Behindertensportverbänden angehören, z. B. dem Deutschen Behindertensportverband
Übungsleiterinnen/Übungsleiter mit Qualifikationsnachweisen
jeweils zuständige Verbände, z. B. der Deutschen Rheuma-Liga
physio- und/oder ergotherapeutisches Personal mit speziellen Erfahrungen und Fortbildungen
Bei vielen Erkrankungen haben regelmäßige Bewegungsübungen sowie angepasste Kraft- und Ausdauerübungen eine gesundheitsfördernde Wirkung. Motivieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten zu sportlicher Aktivität, entsprechend ihrer individuellen Belastbarkeit.