Unterstützen Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen.
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe können auf besonderen Antrag hin auch in Form eines „Persönlichen Budgets“ erbracht werden.
Damit können leistungsempfangende Personen:
Auskunft dazu erhalten Antragstellende beim zuständigen Reha-Träger.