Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.
Erwerbstätige, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr dauerhaft ausüben können, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder deren Berufs(wieder)einstieg ohne Unterstützung nicht möglich ist, können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
Übersicht möglicher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
| Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes | Berufliche Bildungsmaßnahmen | Leistungen an Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber |
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| Zuschüsse für:
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Voraussetzungen der Leistungsträger:
Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Antrag auf Rente.
→ www.gesetze-im-internet.de: Umdeutung von Anträgen nach § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI (Gesetzliche Rentenversicherung) - Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe
Weitere Informationen:
→ Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung Bund