Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.
Medizinische Rehabilitation wird ganztägig ambulant oder stationär erbracht. Im Allgemeinen sollen ambulante Leistungen vorrangig eingesetzt werden.
Ziel ist die Vermeidung bzw. Verminderung von Behinderungen und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit.
Voraussetzungen:
Es gilt:
Zwischen zwei Maßnahmen müssen in der Regel 4 Jahre Wartezeit liegen. Ausnahmen für kürzere Abstände – ärztlich begründete Dringlichkeit, z. B.:
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Hinweise zur Antragstellung:
Die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung erhöht sich durch eine auf die Betroffenen und die Ziele des Leistungsträgers (z. B. Erwerbsfähigkeit bei der Gesetzlichen Rentenversicherung) zugeschnittene, detaillierte, ärztliche Begründung der Notwendigkeit der medizinischen Rehabilitation (Reha) – nämlich Angaben über:
| Klären Sie mit den Beschäftigten vor der Reha-Beantragung die Zielstellung (z. B. bessere Mobilität, Erwerbsfähigkeit) und mögliche Inhalte der täglich mehrstündigen Behandlung mit aktiver Beteiligung. Rehabilitation ist keine Kur. |
Mitwirkung der Betroffenen im Reha-Prozess: Bei Kontaktaufnahme zum Unternehmen (Betriebsärztinnen/-ärzte, Arbeitgeberinnen/-geber usw.) und/oder zu primär behandelnden Haus-/Fachärztinnen und -ärzten ist eine Aufklärung über Datenaustausch und Datenschutz notwendig. Daher ist es unverzichtbar, die Patientinnen/Patienten während der Reha entsprechende Einverständniserklärungen unterzeichnen zu lassen. |
Leistungen zur medizinischen Reha sind nachhaltig wirksam, wenn sie in ein langfristiges Konzept eingebunden sind. Der Reha-Bedarf sollte frühzeitig erkannt werden, Leistungen sollten zum richtigen Zeitpunkt erfolgen und durch nachfolgende Therapien unterstützt werden. [ Nachsorge ]
Weitere Informationen:
→ Antragspaket Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund