Für Betriebsärzt*innen

Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.

Heilmittel

Menschen mit (chronischen) Erkrankungen profitieren vielfach von einer ganzheitlich-orientierten, kombinierten Anwendung mehrerer Behandlungsmethoden. Hierbei kommen (neben der Pharmakotherapie) immer auch nicht-pharmakologische, insbesondere funktionsorientierte Interventionen und psychosoziale Verfahren zum Einsatz.

Heilmittel sind wichtige Bestandteile der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der ambulanten Krankenbehandlung. 
Sie wirken äußerlich auf den Körper ein.

Gemeinsame Zielstellungen:

  • Wiederherstellung, Verbesserung und Erhalt der Funktionen des Haltungs- und Bewegungssystems und damit von: 
    Mobilität, Selbstversorgung, Arbeitsfähigkeit und Alltagsbewältigung
Reha-Sport und Funktionstraining sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation und fallen nicht in das Heilmittelbudget. Sie können auch als Nachsorgemaßnahme verordnet werden.

Hinweis:
Ergibt sich der Verdacht auf eine gestörte Krankheitsverarbeitung, die eine psychotherapeutische bzw. psychiatrische Behandlung erfordert, wie lang andauernde Angst und/oder Depressivität (mit hoher Intensität), inadäquates Krankheitsverhalten, Beeinträchtigungen des Sozialverhaltens (z. B. sozialer Rückzug), soll eine fachspezifische Klärung erfolgen.

Voraussetzungen:

  1. Ambulante Psychotherapie ist antrags- und genehmigungspflichtig.
  2. Der Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenversicherung umfasst:
    den Patientenantrag, den Therapeutenantrag sowie den haus- bzw. fachärztlichen Konsiliarbericht.

 

Weitere Informationen:

→ www.heilmittelkatalog.de: aktuelle Heilmittelrichtlinie, Hinweise zur Verordnung, Heilmittelkatalog online usw.

→ "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)