Für Ärzt*innen

Unterstützen Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen.

Empfehlungen für „krankschreibende“ Ärztinnen und Ärzte

Hinweise für die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung

  • Eine Krankheit allein begründet noch keine Arbeitsunfähigkeit (AU).
  • Für eine Arbeitsunfähigkeit muss die konkrete Auswirkung der Erkrankung auf die jeweilige Arbeitstätigkeit nachgewiesen werden (unter Berücksichtigung der individuellen Lebenshintergründe).
  • Das Leistungsvermögen der Betroffenen muss mit dem aktuellen beruflichen Anforderungsprofil abgeglichen werden (unter Berücksichtigung arbeitsplatzrelevanter Gefährdungen und Belastungen).

Fragen Sie Ihre Patientinnen und Patienten möglichst vor der AU-Bescheinigung bzw. vor einer AU-Verlängerung, ob sie Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz brauchen.

Beachten Sie Hinweise auf eine krankheits- oder behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes wie:

  • häufige oder wiederholte Fehlzeiten,
  • andauernde verminderte Belastbarkeit und Arbeitsleistung,
  • auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Personen,
  • anhaltende Probleme bei der Krankheitsverarbeitung,
  • eingeschränkte Mobilität.

Wichtige Fragen für den arbeitsbezogenen Beratungsprozess

Bei der Beantwortung dieser Fragen helfen:

Sprechen Sie frühzeitig das Thema Arbeit und Arbeitsfähigkeit im Patientenkontakt an.

SIGNAL: spätestens bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit in 12 Monaten.

Prüfen Sie, ob die Vermeidung einer Krankschreibung oder eine frühe Rückkehr zur Arbeit sinnvoll für die Betroffenen ist.
Eine Person muss meist nicht zu 100 % fit sein, um schrittweise oder angepasst zur Arbeit zurückzukehren.


Weitere Informationen:

→ Begutachtungsanleitung „Arbeitsunfähigkeit“ des Medizinischen Dienstes (MDS)???LINK