Unterstützen Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen.
Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen deren Bereitschaft fördern, gesundheitlich beeinträchtigte Personen wieder ins Arbeitsleben einzugliedern – dies umfasst auch Maßnahmen der innerbetrieblichen Umsetzung.
Mögliche Leistungen – finanzielle Zuschüsse für:
Voraussetzung: Antragstellung der Versicherten beim Leistungsträger |
Leistungsträger:
Höhe und Gewährung eines Zuschusses können von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden. Genaue Informationen zu den Voraussetzungen geben die Integrationsämter.
Weitere Informationen:
→ www.integrationsaemter.de: Broschüre „Leistungen im Überblick: Behinderte Menschen im Beruf“