Für Patient*innen

Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.

Hilfsmittelversorgung

Medizinische Hilfsmittel werden als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Regelfall von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.

Funktionen von Hilfsmitteln

  • Wiederherstellung / Erleichterung: Beeinträchtigte oder ausgefallene Körperfunktionen werden ganz oder teilweise unterstützt (z. B. Orthesen).
  • Ersatz: Fehlende Körperteile werden ersetzt (z. B. Prothesen).
Per ärztlicher Verordnung können Ihnen notwendige Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzungen für eine Übernahme:

  • Ärztliche Verordnung.
  • Vorbeugung einer drohenden Behinderung.
  • Sicherung des Erfolgs einer Heilbehandlung.
  • Ausgleich einer bestehenden Behinderung.
Wichtiger Hinweis: Nicht alle Arbeits- und Alltagshilfen sind automatisch verordnungsfähige Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse.

Im Einzelfall können Kosten für Hilfsmittel auch im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom zuständigen Reha-Träger (z. B. Rentenversicherung) übernommen werden.

Das Hilfsmittelverzeichnis der GKV listet alle Produkte auf, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen.


Weitere Informationen & Produktsuche:

→ REHADAT Hilfsmittelportal
→ Suche im offiziellen GKV-Hilfsmittelverzeichnis??LINK??