Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.
Medizinische Hilfsmittel werden als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Regelfall von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.
| Per ärztlicher Verordnung können Ihnen notwendige Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. |
Voraussetzungen für eine Übernahme:
| Wichtiger Hinweis: Nicht alle Arbeits- und Alltagshilfen sind automatisch verordnungsfähige Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse. |
Im Einzelfall können Kosten für Hilfsmittel auch im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom zuständigen Reha-Träger (z. B. Rentenversicherung) übernommen werden.
Das Hilfsmittelverzeichnis der GKV listet alle Produkte auf, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen.
Weitere Informationen & Produktsuche:
→ REHADAT Hilfsmittelportal
→ Suche im offiziellen GKV-Hilfsmittelverzeichnis??LINK??