Für Patient*innen

Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.

Nachsorge

Zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des Reha-Erfolgs können im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Reha-Leistung Nachsorgemaßnahmen erforderlich sein. Angebote werden berufsbegleitend in wohnortnahen Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt.

Nachsorgeleistungen sind parallel zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur stufenweisen Wiedereingliederung möglich.

Ziele:

  • Stabilisierung bzw. besseres Erreichen von Reha-Teilzielen (z. B. weitere Verbesserung eingeschränkter Fähigkeiten).
  • Alltagstransfer erlernter Verhaltensänderungen und Kompensationsstrategien.
  • Förderung von Eigenaktivität und individuellen Nachsorgeaktivitäten.

Formen der Nachsorge mit Beispielen:

Indikationsspezifische komplexe NachsorgeSpezifische EinzelleistungenNachsorge im weiteren Sinn
  • IRENA
  • ASP
  • MERENA
  • ARENA
  • Medizinische Trainingstherapie
  • Krankengymnastik
  • Reha-Sport
  • Funktionstraining
  • Einzel-/Gruppengespräche
  • Präventionsangebote der Krankenkassen
  • VHS-Kurse (z. B. Entspannung)
  • Angebote von Sportvereinen
  • Selbsthilfegruppen
  • Ernährungsberatung

Voraussetzungen:

  1. Reha-ärztliche Verordnung bzw. Empfehlung.
  2. Nachsorgebeginn innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Abschluss.
  3. Bestehendes Leistungsvermögen von mind. 3 Stunden (allg. Arbeitsmarkt) und eine positive Erwerbsprognose.

Nachsorgeempfehlungen für weiterbehandelnde Ärzte sind im Reha-Entlassungsbericht dokumentiert und begründet. Die Leistungen können aber auch unabhängig davon verordnet werden.