Für Patient*innen

Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.

Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation wird ganztägig ambulant oder stationär erbracht. Im Allgemeinen sollen ambulante Leistungen vorrangig eingesetzt werden.

Ziel ist die Vermeidung bzw. Verminderung von Behinderungen und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit.

Voraussetzungen:

  1. Antragstellung durch Sie beim zuständigen Reha-Träger.
  2. Ärztliche Stellungnahme/Gutachten.
  3. Prüfung und Entscheidung durch den Reha-Träger vor Inanspruchnahme.

Es gilt:

  • Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Behandlungseinrichtung.
  • Die abschließende Entscheidung über Einrichtung und Umfang trifft der Reha-Träger.
  • Bei Ablehnung besteht ein Widerspruchsrecht (Frist: 1 Monat nach Bescheiderhalt).

Zwischen zwei Maßnahmen müssen in der Regel 4 Jahre Wartezeit liegen.

Ausnahmen (ärztlich begründet):

  • Deutliche Verschlechterung der Gesundheit.
  • Neue Krankheiten mit relevanten Einschränkungen.

Hinweise zur Antragstellung:

Die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung erhöht sich durch eine detaillierte ärztliche Begründung, die speziell auf Ihre Erwerbsfähigkeit zugeschnitten ist. Wichtige Angaben sind:

  1. Der Bedarf: Einschränkungen im Alltag trotz ambulanter Therapie.
  2. Die Fähigkeit & Motivation: Aktive Teilnahme an mehrstündigen Interventionen.
  3. Konkrete Ziele: Positive Prognose für die Zielerreichung.
Klären Sie mit Ihrem Arzt vorab die Zielstellung. Rehabilitation ist keine Kur, sondern erfordert Ihre aktive Mitarbeit.

Mitwirkung und Datenschutz:

Für die Abstimmung mit Betriebsärzten oder dem Arbeitgeber ist eine Aufklärung über den Datenaustausch notwendig. Es ist unverzichtbar, dass Sie während der Reha entsprechende Einverständniserklärungen unterzeichnen.

Medizinische Reha ist dann nachhaltig, wenn sie in ein langfristiges Konzept eingebunden ist (z. B. durch Nachsorge).


Weitere Informationen:

→ Antragspaket der Deutschen Rentenversicherung??LINK??
→ Überblick: Reha, AHB und Vorsorge??LINK??
→ Info zur Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag (§ 116 SGB VI)??LINK??