Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.
Medizinische Rehabilitation wird ganztägig ambulant oder stationär erbracht. Im Allgemeinen sollen ambulante Leistungen vorrangig eingesetzt werden.
Ziel ist die Vermeidung bzw. Verminderung von Behinderungen und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit.
Voraussetzungen:
Es gilt:
Zwischen zwei Maßnahmen müssen in der Regel 4 Jahre Wartezeit liegen. Ausnahmen (ärztlich begründet):
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Hinweise zur Antragstellung:
Die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung erhöht sich durch eine detaillierte ärztliche Begründung, die speziell auf Ihre Erwerbsfähigkeit zugeschnitten ist. Wichtige Angaben sind:
| Klären Sie mit Ihrem Arzt vorab die Zielstellung. Rehabilitation ist keine Kur, sondern erfordert Ihre aktive Mitarbeit. |
Mitwirkung und Datenschutz:
Für die Abstimmung mit Betriebsärzten oder dem Arbeitgeber ist eine Aufklärung über den Datenaustausch notwendig. Es ist unverzichtbar, dass Sie während der Reha entsprechende Einverständniserklärungen unterzeichnen.
Medizinische Reha ist dann nachhaltig, wenn sie in ein langfristiges Konzept eingebunden ist (z. B. durch Nachsorge).
Weitere Informationen:
→ Antragspaket der Deutschen Rentenversicherung??LINK??
→ Überblick: Reha, AHB und Vorsorge??LINK??
→ Info zur Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag (§ 116 SGB VI)??LINK??