Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation. Sie dient dazu, erkrankte Personen (auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende oder Selbstständige) nach längerer Arbeitsunfähigkeit schrittweise an ihren Arbeitsplatz zurückzuführen.
Sie setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus und bietet Vorteile für beide Seiten: Beschäftigte erhalten ihren Arbeitsplatz, und Arbeitgeber sichern sich wertvolle Arbeitskraft.
| Besprechen Sie bei Arbeitsunfähigkeit und Problemen bei der Rückkehr frühzeitig mit Ihrem Arzt, ob eine stufenweise Wiedereingliederung für Sie sinnvoll ist. |
Umsetzung der Wiedereingliederung:
| In der Regel dauert die Maßnahme 6 Wochen bis maximal 6 Monate. Wichtig: Während dieser Zeit gelten Sie rechtlich weiterhin als arbeitsunfähig. |
Ziele und Voraussetzungen:
Der individuelle Stufenplan (Wiedereingliederungsplan):
Zuständige Leistungsträger:
| Beachten Sie: Das Übergangsgeld der Rentenversicherung ist in der Regel geringer als das Krankengeld der Krankenkasse! |
Sollte die Maßnahme abgebrochen werden müssen, sollten weitere Reha-Optionen oder ggf. eine Erwerbsminderungsrente geprüft werden.
Weitere Informationen & Formulare:
→ Infos der DRV für Versicherte??LINK??
→ Berechnung von Krankengeld (betanet.de)
→ Berechnung von Übergangsgeld (betanet.de)