Für Patient*innen

Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.

Antragsverfahren – für alle Rehabilitationsträger gilt:

Damit verfügbare Fördermöglichkeiten zum Erhalt der Erwerbstätigkeit oder zur (Wieder-)Eingliederung ins Berufsleben genutzt werden können, müssen Sie beim Leistungsträger einen Antrag stellen.

Antragstellung:

  • Erfolgt in der Regel durch die Versicherten beim zuständigen Reha-Träger.
  • Erfordert eine vollständige und termingerechte Einreichung aller Unterlagen.
  • Muss gestellt werden, bevor eine Leistung zur Teilhabe in Anspruch genommen wird.
Alle Reha-Träger haben eine Auskunftspflicht und müssen den Antrag gegebenenfalls an die zuständige Stelle weiterleiten.

Zuständigkeitsklärung:

  • Erfolgt individuell für den jeweiligen Fall.
  • Die Klärung muss innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang abgeschlossen sein.

Widerspruch:

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt beim zuständigen Träger schriftlich Widerspruch einlegen (formlos und kostenfrei).


Weitere Informationen:

→ Links zu den wichtigsten Leistungsträgern??LINK??