Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.
Damit verfügbare Fördermöglichkeiten zum Erhalt der Erwerbstätigkeit oder zur (Wieder-)Eingliederung ins Berufsleben genutzt werden können, müssen Sie beim Leistungsträger einen Antrag stellen.
Antragstellung:
| Alle Reha-Träger haben eine Auskunftspflicht und müssen den Antrag gegebenenfalls an die zuständige Stelle weiterleiten. |
Zuständigkeitsklärung:
Widerspruch:
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt beim zuständigen Träger schriftlich Widerspruch einlegen (formlos und kostenfrei).
Weitere Informationen: