Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.
Klassische Aufgabenfelder der betrieblichen Prävention sind der Arbeitsschutz und die betriebliche Gesundheitsförderung.
Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist eine weitere Arbeitgeberaufgabe.
Es soll spätestens nach insgesamt 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit (AU) innerhalb von 12 Monaten einsetzen. Diese Verpflichtung besteht auch gegenüber Beschäftigten ohne anerkannten Grad der Behinderung und bei nicht berufsbedingten Erkrankungen.
Ziele:
Inhalte:
Mindestanforderungen an das BEM-Verfahren:
Zur Koordination eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements werden gelegentlich Fallmanagerinnen/Fallmanager (Disability Manager) eingesetzt.
Während der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gelten Sie im Gegensatz zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht als arbeitsunfähig. Hinweise:
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Weitere Informationen:
→ www.gesetze-im-internet.de: Mindestanforderungen an das BEM-Verfahren (§ 84 Abs. 2 SGB IX)