Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.
Schwerbehinderung
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr feststellt.
Schwerbehinderte erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, der als Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und sonstigen Hilfen (z. B. Arbeitsassistenz) dient.
Antragsformulare erhalten Sie bei:
Versorgungsämtern bzw. anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden
Wägen Sie Vorteile und potenzielle Nachteile (z. B. bei der Arbeitsplatzsuche) ab.
Sprechen Sie das Vorhaben mit Ihren behandelnden Ärztinnen/Ärzten ab.
Hinweise zum Antragsverfahren:
Einreichung von Unterlagen: Neben den Formularen können Beschreibungen der Funktionseinschränkungen im Alltag (formlos), ärztliche Berichte oder vorhandene Befunde eingereicht werden.
Kostenfreiheit: Das Antragsverfahren, der Widerspruch (Frist: ein Monat nach Bescheiderhalt) und eine ggf. folgende Klage beim Sozialgericht sind kostenfrei.