Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.
Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr dauerhaft ausüben können, Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist oder ein Berufs(wieder)einstieg ohne Unterstützung nicht möglich erscheint, können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beantragen.
Charakter der Leistungen:
| Hilfen zur Erhaltung/Erlangung eines Arbeitsplatzes | Berufliche Bildungsmaßnahmen | Leistungen an Arbeitgeber |
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| Zuschüsse für:
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Voraussetzungen der Leistungsträger:
| Wichtiger Hinweis zur Umdeutung: Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Antrag auf LTA gleichzeitig als Antrag auf Erwerbsminderungsrente, falls die Reha-Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg versprechen. → Details zur Umdeutung nach § 116 Abs. 2 SGB VI |
Weitere Informationen:
→ Antragspaket der Deutschen Rentenversicherung Bund??LINK??