Für Patient*innen

Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr dauerhaft ausüben können, Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist oder ein Berufs(wieder)einstieg ohne Unterstützung nicht möglich erscheint, können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beantragen.

Charakter der Leistungen:

  • Sie kommen entweder allein oder ergänzend zu einer vorausgehenden medizinischen Rehabilitation in Betracht.
  • Sie umfassen ein breites Spektrum, das von Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu konkreten Sachleistungen reicht.

Übersicht möglicher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Hilfen zur Erhaltung/Erlangung eines ArbeitsplatzesBerufliche BildungsmaßnahmenLeistungen an Arbeitgeber
  • Berufsvorbereitung & Grundausbildung
  • Ausbildung
  • Weiterbildung (z. B. Umschulung)
  • Berufliche Anpassung
  • Integrationsmaßnahmen

Zuschüsse für:

  • Betriebliche Aus-/Weiterbildung
  • Dauerhafte Eingliederung
  • Arbeitshilfen
  • Probebeschäftigung

Voraussetzungen der Leistungsträger:

  1. Aktive Antragstellung durch die Versicherten [ Antragsverfahren ]
  2. Erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit
  3. Eine positive Erwerbsprognose (Aussicht auf Erfolg)
  4. Erforderlichkeit der Leistung zur Sicherung oder Wiederherstellung der Teilhabe
Wichtiger Hinweis zur Umdeutung:
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Antrag auf LTA gleichzeitig als Antrag auf Erwerbsminderungsrente, falls die Reha-Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg versprechen.
→ Details zur Umdeutung nach § 116 Abs. 2 SGB VI

Weitere Informationen:

→ Antragspaket der Deutschen Rentenversicherung Bund??LINK??